
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(2) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Vertragspartners am e-merch-System unter "www.my-catalog.eu" auf der diese Dienstleistungen angeboten werden.
Mit Annahme des Angebots beim Betreiber erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Eine Registrierung beim Betreiber unter anderen Bedingungen als diejenigen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden, ist nicht möglich.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf die zwischen Anbieter und Kunde abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, auch wenn diese Rechtsgeschäfte durch die Inanspruchnahme der Plattform des e-merch-Systems www.my-catalog.eu abgeschlossen werden.
2.
Grundlagen der Zusammenarbeit
(1)
Vertragspartner ist derjenige Berechtigte (natürliche oder juristische Person),
der gegenüber e-merch auftritt.
e-merch
bietet mit www.my-catalog.eu jedem
Kunden individuell auf seine Bedürfnisse seinen persönlichen digitalen
Blätterkatalog an – die Annahme dieses Angebots ist die Basis für das
Rechtsgeschäft.
Die
Grundlage bildet die Bestätigung der übersandten Auftragsbestätigung sowie der
darin enthaltenen AGB´s.
3.
Organisatorische Abwicklung
(1)
Nachdem das e-merch Angebot angenommen wurde, wird von e-merch mittels
Auftragsbestätigung die Nutzung am e-merch www.my-catalogu.eu System (per E-Mail)
bestätigt. Der Kunde erhält durch Einverständnis der Auftragsbestätigung sowie
der AGB´s eine Vorab Rechnung wovon 50% der Rechnungssumme sofort fällig
sind.
Wichtig: die Bearbeitung
der jeweiligen Kataloge ist sehr personalintesiv, ohne die rechtzeitige
Anzahlung kann mit der Arbeit nicht begonnen werden, und angeboten Liefertermine
können damit Ihre Gültigkeit verlieren.
Durch
Bezahlen der Anzahlung sowie nach Übermittlung Ihrer Katalogdaten Durck PDF
sowie noch allfälliger zu übermittelten Daten (wie im vorangegangenen Angebot
sowie der Auftragsbestätigung detailliert erwähnt, kann e-merch mit der
Bearbeitung beginnen.
Der
Vertragspartner verpflichtet sich, die Richtigkeit der angegebenen Daten
unverzüglich zu überprüfen. Verspätet eingelangte Rügen werden als
Änderungswünsche behandelt und unter den diesbezüglichen Voraussetzungen
durchgeführt. Wenn fällige Rechnungen nicht vollständig beglichen werden, ist
e-merch berechtigt, die Teilnahme am e-merch-System abzulehnen und/oder zu
widerrufen und die übermittelten Daten und Inhalte zu löschen (vgl. Punkt 11.
(2)).
(2) Dem Vertragspartner steht die zur Teilnahme erforderliche
Software und sämtliche zu deren Nutzung erforderliche Informationen online
zur Verfügung.
(3) Die aktuellen Preise sind online im jeweiligen
Angebot bzw. in der anschließenden Auftragsbestätigung enthalten. Bei
automatischen Verlängerungen
kommen
die Preise vom Vorjahr zuzüglich der marktüblichen Inflation zur Anwendung.
e-merch
ist berechtigt aber nicht verpflichtet, tatsächlich angelaufene und zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten, Spesen und/oder
Mahnspesen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der
Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute (BGBl 1996/141 idgF) oder
dem Rechtsanwaltstarifgesetz (BGBl 1996/189 idgF) verzeichnet werden, Zinsen und
Überweisungsspesen geltend zu machen. Verzugszinsen werden mit 12% p.a.
vereinbart. Im Falle eines Zahlungsrückstands werden eingehende Zahlungen zuerst
auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass
die Bezahlung des Entgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche
Rückstände beglichen sind. Auch die Übergabe an ein Inkassobüro nach
wiederholter Mahnung gilt als vereinbart, die durch die Intervention
entstandenen Kosten trägt der Schuldner.
4.
Vertragspflichten von e-merch
(1)
e-merch stellt dem Vertragspartner Software zur Online Abfrage und Online
Nutzung zwecks Artikelsuche und Angebotsgenerierung, abrufbar unter
"www.e-merch.com", zur Verfügung. e-merch erklärt, über die Rechte an der dem
Vertragspartner zur Verfügung gestellten Software und dem gesamten entwickelten
System zu verfügen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gestattet e-merch dem
Vertragspartner, für die Dauer dieser Vereinbarung die Software zur Teilnahme am
e-merch-System zu nutzen und/oder mit Daten und Inhalten zu füllen.
(2)
e-merch hat keine Leistungspflichten betreffend die Wartung und Instandhaltung
der Personalcomputer, Workstation und jeder sonstigen angeschlossenen Hardware
des Vertragspartners, ferner keine Leistungspflichten betreffend die Wartung,
Instandhaltung, Funktionsfähigkeit der Software, insbesondere der von der
e-merch-Software verschiedenen Software, der beim Vertragspartner verwendeten
Computer samt zugehöriger Hardware, zugehöriger Anschlüsse und
Leitungen.
5.
Vertragspflichten des Vertragspartners
(1)
Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzte
elektronische Datenverarbeitungsanlage (Personalcomputer) samt Internetanschluss
und zugehöriger Software (empfohlen wird MS-Internet Explorer ab Version 5.5)
für die Nutzung des e-merch www.my-catalog.eu Systems
bereitgestellt werden. Der Vertragspartner nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass
die zur Nutzung der Vertragsleistungen von e-merch nach derzeitigem technischen
Stand bestehenden Mindestanforderungen (Konfiguration, Systemumgebung etc.)
sind:
Um das e-merch-System nutzen zu können, ist der gängige Web Browser
MS-Internet Explorer ab Version 5.5 notwendig.
(2) Verwendet der
Vertragspartner andere als von e-merch ausdrücklich freigegebene Web Browser, um
das e-merch-System zu nutzen, so leistet e-merch keinerlei Gewähr für das
tatsächliche Funktionieren sämtlicher Funktionen des e-merch- www.my-catalog.eu Systems.
Insbesondere bei Apple Anwendungen kann es manchmal zu Problemen kommen, dieser
Browser wird von uns nicht empfohlen – bei Problemen bitte mit Internet Explorer
wie oben erwähnt arbeiten.
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sind
ferner, die von e-merch angebotene Software, die zur Verfügung gestellten
Datenbanken und überhaupt sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ausschließlich
bestimmungsgemäß zu nutzen.
(4) Die Vermarktung und die geschäftliche
Nutzung des e-merch www.my-catalog.eu
-Systems ist ausschließlich e-merch vorbehalten. Etwaige Einnahmen aus
Vermarktungs , Werbe und Sponsorverträgen etc. betreffend das gesamte
e-merch -System stehen ausschließlich e-merch zu. Diesbezüglich wird ein
etwaiger Rechnungslegungsanspruch des Vertragspartners gegenüber e-merch
einvernehmlich ausgeschlossen.
(5) Stellt ein Vertragspartner/Anbieter
Angebote in das e-merch-System www.my-catalog.eu verpflichtet er
sich, hinsichtlich der angebotenen Waren oder Dienstleistungen wahrheitsgemäße
Angaben zu machen und keine den Wert der Waren oder Dienstleistungen erheblich
mindernden Eigenschaften zu verschweigen, sowie weiters, dass er über die
angebotenen Waren oder Dienstleistungen verfügungsbefugt ist, und angebotene
Leistungen erbringen kann und er keine Waren oder Dienstleistungen, deren
Angebot oder Verkauf gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten
verstößt anbietet, insbesondere:
- gestohlene Artikel und
Piraterieprodukte
- Artikel die Urheberrechte,
Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte,
Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen
- Propagandaartikel und
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, insbesondere
nationalsozialistischer Artikel und Artikel mit nationalsozialistischen
Bezügen
- Jugendgefährdende Schriften
- Pornographie, Kinder- und
Tierpornographie
- Schuss- und Hiebwaffen
jeglicher Art
- lebende Tiere, Tierprodukte und
-präparate geschützter Tierarten
(6)
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass e-merch www.my-catalog.eu für die
übermittelten Daten und Inhalte weder verantwortlich ist noch gegenüber Dritten
haftbar gemacht werden kann. Wird e-merch von Dritten auf Grund der Inhalte des
Websites - wozu auch Links zählen - oder auf Grund des Dateninhalts des
Vertragspartners in Anspruch genommen, so hat der Vertragspartner dafür Sorge zu
tragen, dass e-merch diesbezüglich schad und klaglos gehalten
wird.
6.
Verhältnis von Anbietern und Kunden zueinander
(1)
Das e-merch-System www.my-catalog.eu ist
ein Service zur Vermittlung von Verkauf- und Kaufangeboten. E-merch wird in
keinem Fall aufgrund dieser Vereinbarung Vertragspartner bei Kaufverträgen,
welche zwischen Kunden und Anbietern abgeschlossen werden.
(2) Der
Betreiber behandelt die eingegangenen Kauf- und Verkaufsangebote lediglich in
der in diesen AGB beschriebenen Weise. Vertragsgegenstand des Vertrages zwischen
dem e-merch, dem Anbieter und dem Kunden ist daher ausschließlich die
Bereitstellung der Infrastruktur des e-merch-Systems www.my-catalog.eu als Plattform.
(3)
Die Kaufgeschäfte selbst werden ausschließlich zwischen Kunden und Anbietern
direkt abgeschlossen und es sind Vereinbarungen hinsichtlich Gewährleistung,
Schadenersatz und der sonstigen Vertragsabwicklung direkt zwischen diesen zu
treffen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass e-merch hinsichtlich vom Anbieter
angebotener Gegenstände keine Überprüfung oder Kontrolle durchführen kann und
demgemäss für Angaben des Anbieters oder Kunden auf der Plattform keine Haftung
übernimmt.
7.
Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern
untereinander
Bei
Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Anbietern müssen diese eine Einigung
eigenständig finden. e-merch dient nicht als Schlichtungsstelle.
8.
Gewährleistung und Haftung
(1)
Für die im Rahmen des e-merch-Systems zustande gekommenen, angebahnten oder
vermittelten Verträge über Waren oder Dienstleistungen übernimmt e-merch keine
Haftung oder Gewährleistung für die zwischen den jeweiligen Vertragspartnern,
also Anbietern und Kunden, abgeschlossenen Verträge. e-merch hat und nimmt
keinen Einfluss auf zwischen seinen Vertragspartnern, Anbietern und Kunden
geschlossene Verträge. e-merch schließt jede Gewährleistung für die vom Anbieter
an den Kunden gelieferten Waren oder Dienstleistungen aus. Insbesondere
übernimmt e-merch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von
einem Anbieter oder Kunden gemachten Angaben und Erklärungen, für die Qualität
und Gebrauchsfähigkeit der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen, für deren
Eignung zu einem bestimmten vom Käufer vorgesehenen Zweck, dafür, dass die
gelieferten Waren oder Dienstleistungen keine Rechte Dritter
verletzen.
(2) e-merch trifft keine Verpflichtung, die vom
Vertragspartner übermittelten und gespeicherten Daten oder Informationen zu
überwachen oder aktiv nach Umständen Ausschau zu halten, die auf eine unerlaubte
Tätigkeit hinweisen. e-merch behält sich darüber hinaus das Recht vor, im Fall
der Kenntnisnahme davon, dass Daten, Inhalte oder Informationen im e-merch
-System gegen die Rechtsordnung, insbesondere das Strafgesetzbuch,
Pornographiegesetz oder Verbotsgesetz, verstoßen, dem Vertragspartner die
weitere Teilnahme am e-merch -System zu untersagen und/oder zu widerrufen und
die übermittelten Daten und Inhalte zu löschen.
(3) e-merch übernimmt
keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage,
Nichtbeachtung von Installationserfordernissen, unsachgemäße Bedienung,
Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und
Datenträger, unübliche Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den
Installations-, Bedienungs- und Lagerbedingungen) oder andere technische
Fehlleistungen zurück zu führen sind.
Durch Netzausfälle,
Überreichweiten, Interferenzen, Satellitenausfälle, Wetterereignisse,
Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, allgemein "force majeure" oder ähnliche
nicht von e-merch beeinflussbare Verhältnisse und Rahmenbedingungen kann es zu
Störungen und Unterbrechungen des e-merch-Systems kommen. Weiters können
Störungen, Wartungsarbeiten oder Ähnliches zu Unterbrechungen der Funktion des
e-merch -Systems und der Informationsplattform führen, sodass ein
ununterbrochener Betrieb nicht gewährleistet werden kann, was vom
Vertragspartner ausdrücklich zur Kenntnis genommen wird. .Für hieraus
entstehende Schäden, gleich welcher Art und Höhe, haftet e-merch nicht.
9.
Vertragsdauer
(1)
Diese Vereinbarung gilt ab, für und während jeder Nutzung des e-merch-Systems
durch einen Vertragspartner. Die Dauer des Vertrages ist in der jeweiligen
Rechnung angeführt und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht
spätestens 1 Monat vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt wird.
Verpflichtungen in dieser Vereinbarung seitens e-merch gelten jedoch erst ab
beidseitig bestätigten Vertragsabschluß.
(2) Aus wichtigem Grund kann
diese Vereinbarung von beiden Seiten auch vorzeitig, nach Setzung einer
Nachfrist von zumindest zwei Wochen, aufgekündigt werden. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere dann vor, wenn den Leistungspflichten der Vertragsparteien
nicht entsprochen wird. Für den Vertragspartner liegt ein wichtiger Grund
insbesondere dann vor, wenn die Software des e-merch -Systems aus von e-merch zu
vertretenden Gründen nicht genutzt werden kann.
(3) Für e-merch liegt ein
wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn technische Probleme im Bereich des
Vertragspartners trotz erfolgter Mahnung in angemessener, von e-merch
festzusetzender, Frist nicht behoben werden können, wenn die vereinbarten
Entgelte nicht oder nicht vollständig bezahlt werden (vgl. Punkt 3. (6)), wenn
die Angaben des Vertragspartners, insbesondere im Antragsformular, mangelhaft
oder unrichtig sind, wenn das e-merch -System missbräuchlich verwendet wird,
wenn eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung erwirkt wurde, oder eine
Anweisung einer zuständigen Behörde vorliegt und wenn über den Vertragspartner
ein Konkurs-, Insolvenz- oder Zwangsausgleichsverfahren eröffnet wurde oder
dessen Eröffnung mangels Masse abgewiesen wurde.
(4) Im Fall der
Auflösung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, besteht keine
Anspruch auf Rückvergütung der bereits entstandenen Gebühren
(5) In jedem
Fall der Auflösung dieser Vereinbarung durch einen der Vertragsteile wird das
zum Vertragsende auf den Servern von e-merch gespeicherte gesamte Datenmaterial,
das im Rahmen der Teilnahme am e-merch -System übermittelt oder zugänglich
gemacht wurde, gelöscht werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf
Überlassung dieser Daten, kann diese jedoch, gespeichert auf einem geeigneten
Datenträger und gegen Kostenersatz, von e-merch binnen 3 Monaten nach
Vertragsauflösung verlangen.
10.
Immaterialgüterrechte
(1)
Die Rechte und Verfügungsbefugnis an der dem Vertragspartner zur Verfügung
gestellten Software und dem gesamten entwickelten System stehen ausschließlich
e-merch zu; ebenso alle Rechte betreffend Bearbeitung und Wartung. Der
Vertragspartner erwirbt während der Dauer dieser Vereinbarung lediglich ein
nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dieser Software
zu den in der Präambel und in dieser Vereinbarung genannten Zwecken.
(2)
Alle anderen Rechte an der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Software
sind e-merch vorbehalten. Ohne vorherige Zustimmung von e-merch ist der
Vertragspartner unbeschadet der Bestimmungen des § 40 d Urheberrechtsgesetz
daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern,
Dritten zugänglich zu machen oder außer für eigene Zwecke gewerbsmäßig zu
nutzen.
(3) Sämtliche zur Verfügung gestellten Datenträger sowie die zur
Verfügung gestellten Computerprogramme, Daten und Informationen verbleiben im
Eigentum von e-merch. Sämtliche daran bestehenden Rechte stehen ausschließlich
e-merch zu. Im Falle der Auflösung dieser Vereinbarung (vgl. Punkt 7.), aus
welchem Grund auch immer, ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche zur
Verfügung gestellten Datenträger und Kopien an e-merch rück zu
übermitteln.
11.
Datenschutz und Zustimmungserklärungen
(1)
Der Anbieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Produkte
oder Dienstleistungen auch in der Suchmaschine von e-merch bzw. den
Online-Katalogen der bei e-merch registrierten Kunden ersichtlich sein können.
(gilt nur für Werbartikelkataloge)
(2) Der Vertragspartner erklärt sich
damit einverstanden, dass die von e-merch erfassten Daten automationsunterstützt
ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden. Sämtliche im Antrag angegebenen
und sich durch die folgende Geschäftsbeziehung ergebenden Daten werden von
e-merch zum Zwecke der Verwaltung und Verrechnung automationsunterstützt
verwendet. Die vom Vertragspartner eingegebenen personenbezogenen Daten werden
geheimgehalten. Diese Daten dürfen jedoch anonymisiert zu Marketingzwecken
ausgewertet werden.
(3) Die Vertragspartner erklären sich außerdem
ausdrücklich bereit, Telefonanrufe und e-Mails im Sinne des § 107
Telekommunikationsgesetz, von e-merch entgegenzunehmen, ebenso Newsletter und
Informationsmaterial auf anderem Wege.
(4) e-merch ergreift die dem
üblichen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, um die gespeicherten Daten
und Inhalte gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. e-merch ist jedoch
nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf
rechtswidrige Weise Zugang zu diesen Daten und Inhalten zu verschaffen. Die
Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang wird
ausgeschlossen.
12.
Systemintegration
(1)
Vertragspartner dürfen den von e-merch übermittelten Kataloglink auf deren
Webseiten veröffentlichen und diesen Ihren Kunden für den Gebrauch zur Verfügung
zustellen.
13.
Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform,
ebenfalls das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. Es bestehen keine
mündlichen Nebenabreden. Festgestellt wird, dass Mitarbeiter von e-merch nicht
bevollmächtigt sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen für e-merch
abzugeben.
(2) E-merch behält sich vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können dem
Vertragspartner alternativ nach Wahl von e-merch auch unter "www.e-merch.com"
bekannt gegeben werden. Der Vertragspartner genehmigt diesfalls die Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er nicht binnen der Frist von 30
(dreißig) Tagen ab Zugänglichmachung der geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen widerspricht.
15.
Rechtswahl und Gerichtsstand
(1)
Der Betreiber ist ein in Österreich eingetragenes Unternehmen mit dem Sitz in
Laxenburg. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Betreiber, Anbietern und
Kunden der angebotenen Plattform findet ausschließlich österreichisches Recht
Anwendung. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird einvernehmlich
ausgeschlossen
(2) Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den
vom Betreiber gebotenen Nutzungen und aus und im Zusammenhang mit
Vertragsverhältnissen von e-merch gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes für Wiener Neustadt als vereinbart, so nicht,
wenn anwendbar, die zwingenden Bestimmungen des KSchG zur Anwendung
gelangen.
Fassung Juli

